Bachöffnung intensiv hinterfragt

Regionalillu


Eine komplexe Angelegenheit
In seiner Begrüssung machte der Ammann klar, dass bei diesem Vorhaben eine kontroverse Thematik vorliege. Es bestehe Aussicht auf eine Gratwanderung zwischen Umwelt, Biodiversität und Nahrungsmittelproduktion. Man lege Wert auf Transparenz, um die anfallenden Anliegen umfassend und für alle Beteiligten möglichst verträglich zu berücksichtigen.

Silvan Kaufmann erwähnte zu Beginn, der Erlibach sei 1965 eingedolt worden. Nachdem 1997 ein Projekt Bachöffnung Niedermatten/Schachenbach zurückgestellt worden war, liegt nun ein Variantenstudium zur Offenlegung/Bachumlegung Niedermatten vor.

Die Variante 1 mit der Bezeichnung «direkte Umlegung» sieht eine Gewässerlänge von rund 930 Metern mit einem hohen Landbedarf vor. Weitere Folgen wären die Zerstückelung landwirtschaftlicher Flächen und Parzellen und der Verlust von Fruchtfolgeflächen im Bereich Bruggerstrasse.

Die Variante 2 mit an bestehende Flurwege angepasster Linienführung würde eine Gewässerlänge von 1075 Metern aufweisen und dem Vernehmen nach nur eine minimale Aufteilung von Parzellen bedingen. Die Sicherstellung der Bewirtschaftung der beidseitigen Kulturflächen liesse sich mittels Bachübergängen ermöglichen. Technisch schwieriger zu realisieren und wesentlich teurer wäre die 3. Variante «südliche Umlegung» mit notwenigen Querungen der als Kantonsstrasse geführten Bruggerstrasse.

Laut Kaufmann soll die Variante 2 die Grundlage für die weitere Planung bilden. Die Gestaltung und Festlegung der genauen Linienführung der Bachgerinne und Flurwege sei unter Berücksichtigung der noch zu bildenden Arbeitsgruppe für die nächsten Projektphasen angedacht.

Auf zum Mitdenken
An der Mitwirkung interessierte Dorfbewohner haben Gelegenheit, sich bis zum 30. September bei der Gemeindekanzlei Veltheim zu melden.

Der Ablauf sieht vom Herbst 2024 bis Frühling 2025 vier bis fünf Sitzungen und anschliessend den Start des Vorprojekts, die Auflage und 2028/29 die Ausführung vor. Es wird bei einem 1075 Meter langen Bachgerinne mit einem Landbedarf von rund 1,4 Hektaren (14’000 Quadratmeter) gerechnet, dies bei Gewässerparzellen mit einer Breite von 13 Metern.

Die Grobschätzung der Kosten beträgt aktuell 3 Millionen Franken, woran der Bund voraussichtlich 80 Prozent oder 2,4 Millionen bezahlen würde. Beim Zwischentotal von 600'000 Franken kämen der Kanton und die Gemeinde mit je 50 Prozent oder 300'000 Franken zum Zuge. Gesichert sind diese Zahlen angesichts der noch offenen weiteren Entwicklung des Projektes allerdings nicht.

Rege Diskussion mit Vorbehalten
Die gut anderthalb Stunden dauernde Diskussion rief Landwirte auf den Plan. Sie äusserten zum vom Bund und vom Kanton mittels Auflagen vorgegebenen Vorhaben wie Schutz des Trinkwassers, Revitalisierungsmassnahmen und Verbesserung des Hochwasserschutzes praktisch ausnahmslos kritische Bemerkungen und Änderungsvorschläge. Im Fokus standen der drohende Verlust von wertvollen Fruchtfolgeflächen, die in Frage gestellten Landabtauschversprechen, der als ungenügend bezeichnete Landbedarf beidseits der künftigen Bachufer und die noch nicht genau definierten Realisierungskosten.

Die Landwirte argumentierten, es werde ihnen von oben herab ein mit grossem Aufwand verbundenes Projekt aufoktroyiert. Besser wäre gemäss einigen Voten der Landbesitzer eine reduzierte Minimallösung und allenfalls eine Realisierung zusammen mit der später fälligen Sanierung des westlich gelegenen Regenwasserbeckens. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Arbeitsgruppe, die Stimmbürger und die beteiligten Verwaltungsstellen von Bund, Kanton und Gemeinde die ganze Situation beurteilen werden.

 

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